In Kürze arrow Postulate
PDF Drucken E-Mail

  

Die steuerpolitischen Postulate der FDP

Die Einführung einer neuen Gesamteinkommens-Besteuerung für natürliche Personen auf Kantonsebene orientiert sich an den freisinnig-liberalen Wirtschafts-Programmpunkten für eine "Wachsende Schweiz". Dabei ist zu beachten, dass keine andere Gesetzgebung, wie jene der Steuern, so viele politische Themenfelder (Finanzpolitik, Wirtschaftspolitik, Familienpolitik, Sozialpolitik usw.) beeinflusst. In diesem Spannungsumfeld und mit der Vorgabe unserer Zielsetzung (weniger Aufwand, weniger Steuern, mehr Wohlstand) für eine Steuersystem-Reform postulieren wir folgende Lösungsansätze zur Überprüfung:

    • Eine Individualbesteuerung mit abgestuften Einheitstarifen soll jedes Individuum nach seiner persönlichen Lebenslage besteuern. Durch Einheitstarife werden einerseits hohe Arbeitsleistungen nicht mehr so exzessiv besteuert. Vor allem der leistungswillige Mittelstand kann entlastet werden. Andererseits sind politische Steuerentscheide transparenter bei den Betroffenen nachvollziehbar. Mit einer Abstufung eines Einheitstarifes kann ein zusätzliches Element der Solidarität zwischen den stärkeren und schwächeren Steuerzahlern eingebaut werden, ohne dass der Anreiz für Mehrleistung verloren geht und somit die Entwicklung in unserem Lande durch ein kontraproduktives Steuersystem gehemmt wird.
    • Einheitsabzüge sollen für die betroffenen Steuerzahler gleichberechtigt die wichtigsten Lebenskostenfaktoren berücksichtigen. Die eher höhere Ausgestaltung der Einheitsabzüge gegenüber dem heutigen Stand werden vor allem Familien und Arbeitende in Niedriglohnsegmenten entlasten. Mit dem Straffen des heutigen Abzugsystems wird die Selbstbeeinflussung des steuerbaren Einkommens über nicht gerechtfertigte Vergünstigungen verunmöglicht. Die Zivilstandsabhängigkeit beim "Berufstätigenabzug" soll verhindern, dass Einverdienerehepaare gegenüber Doppelverdiener steuerlich benachteiligt werden. Im Bereich der Einheitsabzüge liegt ein grosses Vereinfachungs-Potential.
    • Steuergutschriften oder die Negativbesteuerung sind Instrumente, um bei sozialen Grenzfällen (Fürsorgebezüger, Working Poor usw.) Notlagen wirksamer abzufedern und gleichzeitig eine Situationsverbesserung anzupeilen. Einerseits werden die Betroffenen für ein selbstverantwortliches Arbeitsleistungsverhalten belohnt, andererseits wird die beiläufige Schwarzarbeit unattraktiv gemacht. Ebenfalls würden diese Steuerelemente einen Schritt weg vom Giesskannenprinzip bei Sozialabzügen bzw. Zulagen bedeuten. Durch die Praxisumkehr wäre eine bessere Kontrolle gewährleistet.
    • Eine Soll-Kapitalrendite-Besteuerung könnte die heutigen Vermögens(ertrags)- und Immobilien-Besteuerungen ablösen. Dabei wird auf dem Vermögen zu einem Einheitsrenditesatz eine jährliche Rendite angenommen, welche dann innerhalb der Individualbesteuerung zum Steuer-Einheitstarif besteuert wird. Je nach Höhe dieses Einheitsrenditesatzes werden jene Steuerzahler begünstigt, welche ihr Vermögen mit der Aussicht auf eine möglichst hohe Rendite in den Wirtschaftskreislauf als Investitionen bzw. Kapitalanlagen einbringen. Dies wird volkswirtschaftlich unweigerlich zu einem Wachstums- schub führen. Das Nichtdeklarieren von Kapitalerträgen wird nicht mehr attraktiv sein. Beträchtlich wird in diesem Bereich der Aufwand von der Deklaration sowie von der Kontrolle abnehmen.
    • Im gleichen Zuge mit den Steuersystem-Reformen auf kantonaler Ebene ist auch eine Reform bei der Direkten Bundessteuer angebracht, und die Einführung von Einheitstarifen oder der Ausgleich der kalten Progression sind zu überprüfen.
    • Eine kantonale Steuersystem-Reform wird auch Revisionen etwa beim Steuer-harmonisierungsgesetz oder bei den Finanzausgleichgesetzen hervorrufen. Dazu sollen vorgängig u.a. Kompensations-Modelle für regionale Steuerausfälle (z.B. eine Verteilung der Immobilienrenditesteuer an die Gemeinden oder eine MWST-Teilrückführung an Regionen) abgeklärt werden.